Richtlinien/Ausstellungsordnung:

Nur jeder bis zum Meldeschluss gemeldete Rassehund oder Mischling hat Anspruch auf eine schöne Urkunde, einen Ehrenpreis (Pokal, Ständer, Medaille etc.) und Ausgabe am Ausstellungstag. Alle danach noch angenommenen Meldungen haben zwar auch Anspruch auf den Pokal und Urkunde; evtl. aber nicht am Ausstellungstag; diese werden in der Regel gegen Kostenerstattung der Nachlieferung und Nachnahmegebühren zu Lasten der Aussteller nachgeliefert. In den Junior- und Endauswertungen sind weitere schöne Pokale und Medaillen zu gewinnen.

JEDER mit dem SIEGERTITEL BEWERTETE HUND (jeder Klasse) erhält die Anwartschaft auf das Internationale Championat des IHV. Für drei o.g. Anwartschaften erhalten Sie neben der Urkunde einen Pokal mit dem Namen des Hundes (wenn Sie diesen gemäß der aktuellen Gebührenordnung des IHV abrufen).

Vergeben werden Anwartschaften auf: CACIB, CAC, CACH-G/S/B, IAC-B/S/G, VA, SA, JA, JÜ, BA, sowie für die vereins-/verbandsinternen Championate Anwartschaft auf das Europa-, Österreich-, Bayern oder Sachsenchampionat des IHV.

sowie folgende Titel:

AUSTRIACUPSIEGER 2019, SIEGER OBERÖSTERREICH 2019
beim EUROCUP: EUROCUP 2018, BUNDESCUP 2018, BUCHKIRCHEBSIEGER 2018

Auf die Bestimmungen des Ausstellungsverbotes für kupierte Hunde wird hingewiesen!

Sofern Sie Ihren Hund rechtzeitig zu den vorstehenden Meldeschlussangaben gemeldet haben und die Bezahlung der Austellungsgebühr erst am Ausstellungstag vornehmen, erfolgt die Berechnung der Barzahlung immer zu dem von Ihnen eingehaltenen Meldeschlussdatum. Bitte bringen Sie sicherheitshalber die entsprechende Bestätigungsmail mit.

Bitte beachten Sie: Für den Hundeführer liegt beim Einlass in die Ausstellung, den Startunterlagen je gemeldetem Ausstellungshund, bereits eine Eintrittskarte für das Ausstellungsgelände bei. Für mitreisende Freunde, Bekannte usw. werden evtl. gesonderte Eintrittsgebühren erhoben.

Die Gebühr für das Juniorhandling (Kind mit Hund) beträgt zuzügl. 10,00 Euro. Ihr Kind erhält in jedem Fall einen schönen Pokal oder Medaille und schöne Urkunde. Zum Juniorhandling können nur Hunde, die zur Ausstellung angemeldet sind, angemeldet werden.

Die Gebühr für die Zuchttauglichkeitsprüfung beträgt zusätzlich 50,00 Euro für Vereinsmitglieder des IHV Internationaler Hundeverband e.V.. Mitglieder anderer Vereine wie in etwa DRC, BSH usw., zahlen die Gebühr für Nichtmitglieder. Nichtmitglieder zahlen 98,00 Euro für die Zuchttauglichkeitsprüfung.
Für bestimmte Rassen ist zur endgültigen Bescheinigung der Zuchttauglichkeit die Vorlage von HD-, ED-, Pl- oder PRA-Gutachten notwendig. Die genaue Verfahrensweise erfragen Sie bitte telefonisch oder über unsere Internetseite: www.hundeverband.info.

Bitte beachten Sie die Gebührenaufschläge für später eingehende Meldungen! Nachmeldungen sind u.U. auch noch am Ausstellungstag bis 10:00 Uhr an der Tageskasse mit einem erweiterten Aufschlag von nochmals 5,00 Euro möglich. Es kann hier aber passieren, wenn diese Meldung noch angenommen wird, dass Sie keinen Pokal mehr erhalten. Also nutzen Sie bitte den Meldeschluss.

Wir freuen uns auf Sie und Ihren Liebling!

Unabhängig vom Meldedatum: In den Zwischen- und Endauswertungen sind weitere schöne Pokale und Medaillen zu gewinnen.

Ausstellungsordnung (AO):

Die AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird auf Anforderung an alle Aussteller kostenlos zugeschickt bzw. ist diese vor der Ausstellung (auf Anfrage) erhältlich. Die komplette Ausstellungsordnung finden Sie: HIER

Jeder Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im gesamten Ausstellungsbereich verursachen. Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit.

Für jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass (Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als Nachweis der erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Den Anordnungen der Ausstellungsleitung, Ringrichtern und Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten Ausstellungsgelände, entweder durch Chipeinbringung, Tätowierung und/oder eindeutig angebrachter Steuermarke mit Adressanbringung des Besitzers zu kennzeichnen. Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der AO
Auf die Bestimmungen des Ausstellungsverbotes für kupierte Hunde wird hingewiesen !

Sofern Sie Ihren Hund rechtzeitig zu den vorstehenden Meldeschlussangaben gemeldet haben und die Bezahlung der Austellungsgebühr erst am Ausstellungstag vornehmen, erfolgt die Berechnung der Barzahlung immer zu dem von Ihnen eingehaltenem Meldeschlussdatum. Es folgt also in diesem Fall KEINE Berechnung einer zusätzlichen Sondergebühr die sich nur auf die Zahlung am Ausstellungstag (also fehlender Vorabüberweisung) bezieht. Aufschläge die durch die Nichtbeachtung des Meldeschluß verursacht werden sind durch diese Einschränkung nicht betroffen. Bitte bringen Sie sicherheitshalber die entsprechende Bestätigungsmail mit. Bitte beachten Sie: Für den Hundeführer liegt beim Einlass in die Ausstellung den Startunterlagen je gemeldetem Ausstellungshund bereits eine Eintrittskarte für die Ausstellung bei. Für mitreisende Freunde, Bekannte usw. werden evtl. gesonderte Eintrittsgebühren erhoben.

Diese Ausstellungsordnung gilt für alle durch den Internationalen Hunde Verband e.V. (im weiteren Text kurz „IHV“ benannt) und durch die dem IHV angeschlossenen Vereine/Verbände organisierten Veranstaltungen/Ausstellungen des IHV, die durch den IHV geschützt bzw. durchgeführt werden, sowie für alle Besucher, Aussteller dieser Veranstaltungen/Ausstellungen, die diese mit Ihrer Anmeldung bzw. dem Besuch/Eintritt der Veranstaltungen/Ausstellung (Eintritt in das Ausstellungsgelände) verbindlich anerkennen.

Übergeordnete und weitergreifende Gesetzesregelungen und Tierschutzverordnungen der erlassenden Länder am Ausstellungsort gelten vor dieser AO und diese wird im Bedarfsfall (für betroffene Ausstellungen) entsprechend angepasst. Gleichwohl haben im EU-Staatenraum die Regelungen der EU Vorrang vor einzelnen länderspezifischen Regelungen. Aussteller, Besucher und Veranstalter (IHV) unterwerfen sich evtl. notwendig werdenden Sonderregelungen der entsprechend zuständigen Ämter, Amtstierärzten (wie Not- oder Sonderverordnungen, Quarantänebestimmungen) und tragen die evtl. anfallenden Kosten in eigener Verantwortung. Ein Schadensersatzanspruch an den IHV bzw. den Veranstalter bleibt in Folge behördlicher Auflagen, die die Teilnahme des gemeldeten Hundes, Teilnehmers, Züchters, Werbung des Züchters, Händlerstände etc. verhindern, ausgeschlossen.

Ausstellungsarten:

Internationale und nationale, rasse- und gruppenbezogene Ausstellungen für alle Hunderassen:

1. Internationale Ausstellungen stehen unter dem Schutz des IHV. Es können Anwartschaften (CACIB) auf das internationale, das Europa-, Sachsen und allgemeine Championat vergeben werden.
2. Nationale Ausstellungen stehen unter dem Schutz des IHV. Es können Anwartschaften auf (CAC) nationales und Sachsenchampionate vergeben werden.
3. Klubschauen (Klubsiegerschauen) für alle Rassen und Mischlinge, die von Landesgruppen durchgeführt werden können. Es können Anwartschaften auf (CAC), nationales und Sachsenchampionate vergeben werden.
4. Rassespezifische Ausstellungen für einzelne Rassen oder FCI- Gruppen (z.B. Terrier) können von allen Mitgliedsvereinen, Landesgruppen des IHV nach Genehmigung des Vorstandes des IHV durchgeführt werden. Es können Anwartschaften auf (CAC), nationale, Europa- und Sachsenchampionate vergeben werden.
5. Prüfungen für Gebrauchshundegruppen stehen auch unter dem Schutz des IHV, bedürfen jedoch stets der Zustimmung des IHV und unterliegen den strengen Bestimmungen der am Prüfungsort geltenden gesetzlichen Regelungen. Diese Prüfungen müssen mindestens 3 Monate vor Prüfungstermin beim IHV beantragt werden und dann prüft der IHV bei den zuständigen Ämtern/Länderbehörden die Voraussetzungen zur Anerkennung.

Es können mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes des IHV auch Anwartschaften auf andere internationale oder nationale Schönheitschampionate vergeben werden.

Die Genehmigung zur Titelvergabe kann für max. zwei Schauen pro Verein/Landesgruppe und Jahr vergeben werden, wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden kann.

Organisatorische Voraussetzungen:

Die erste organisatorische Voraussetzung für Ausstellungen ist der Katalog. Alle genannten Ausstellungen und Zuchtschauen sind mit Katalog aufzuführen. In diesem sind die Hunde der einzelnen Rassen mit Nummerierung anzuführen.

Bei Meldungen nach dem 2. Meldeschluss ist dies noch möglich, wenn eine Einarbeitung in den aktuellen Katalog vorgenommen wird und ein Beiblatt/Ergänzung in den Katalog eingelegt werden kann. Abweichungen sind mit Zustimmung des Vorstandes des IHV oder der Ausstellungsleitung möglich, wenn diese dem Vorstand des IHV angehört. Für angenommene Nachmeldungen muss mindestens ein für die Organisationsleitung erstelltes 2. Ergänzungsblatt in mehrfacher Ausfertigung erstellt werden, am Ausstellungstage für die betreffenden Richter und Ausstellungsleitung, nach der Ausstellung für das Archiv, Kassenwart, Organisationsleitung, 1. und 2. Vorstand und soweit notwendig weitere Exemplare für Poststelle (Versendung für Nachurkunde/Pokal) etc.

Die aufgerufenen Richter zum 1. Meldeschluss sind mit allen zugeordneten Rassen spätestens 2 Wochen vor Ausstellungsbeginn in den vorgesehen und vereinseigenen Print- und Internetmedien zu veröffentlichen. Der IHV plant seine Ausstellungen nach Entscheidung des Vorstandes und veröffentlicht diese in den vereinsinternen Print- und Internetmedien sowie ggf. weiteren Werbeplattformen. Bei Ausstellungen, die nicht durch den Vorstand des IHV geplant und betreut werden, mithin also von Mitgliedervereinen, Landes- oder Ortsgruppen durchgeführt werden, sichert der IHV mit der Zusage und Übernahme der Schirmherrschaft den Terminschutz innerhalb des IHV zu. D.h. 14 Tage vor bzw. 14 Tage nach diesen Ausstellungen werden innerhalb des IHV keine gleichartigen Ausstellungen durchgeführt. Die Ausstellungen des IHV und dessen Landegruppen werden durch den Vorstand des IHV bei den zuständigen Veterinärämtern angemeldet und beantragt wenn diese direkt duch den IHV organisiert werden.

Voraussetzung zur Durchführung der Ausstellungen ist die Genehmigung durch die zuständige Behörde (Amtstierarzt). Bei Großveranstaltungen/Messen in denen sich der IHV mit einer Ausstellung beteiligt, die lediglich Bestandteil dieser Messen ist, übernimmt der Hauptmesseveranstalter diese Anmeldung. Mitgliedervereine melden Ihre Ausstellungen selbstständig an und sind für die ordnungsgemäße Genehmigung zuständig. Nur wenn der IHV selbst die Ausstellungsanmeldung übernimmt, trägt der IHV die Kosten der Genehmigungsbehörde (Gebühren). Die Ausstellungen des IHV und dessen Landesgruppen werden durch den Vorstand des IHV bei der für den Verein zuständigen Haftpflichtversicherung angezeigt. Bei geplanten Ausstellungen die nicht durch den Vorstand des IHV geplant bzw. betreut werden, ist dem IHV vor Genehmigung der Ort der Veranstaltung zu benennen. Das Programm und der Meldeschein müssen über Veranstalter, Ausstellungsleitung, Termine, Tagesplan, Richtereinsatz, Rasseneinteilung, Klasseneinteilung sowie Anwartschaften und Titel erschöpfend Auskunft geben.

Zugelassene Hunde:

Gemäß dem Motto des IHV „Bei uns zählt das Tier, nicht das Papier" sind Rassehunde ab dem Alter von mindestens 6 Monaten (als Stichtag gilt der Ausstellungstag) zugelassen, die nicht im Absatz „Ausgeschlossene Hunde“ aufgeführt sind. Bei Rassehunden werden alle Ahnentafeln anerkannt, gleich ob diese von einem FCI-Verein/Verband oder einem anderen (so genannten freien Verein, wie z.B. „DRC“, „DHS“ usw.) ausgestellt wurden. Reinrassige Tiere an deren Rassereinheit der Richter keinen Zweifel hegt, die jedoch nicht über Ahnenabstammungsnachweise verfügen, starten ebenfalls in der für die betreffende Rasse vorgesehenen Meldeklasse der Rasse.

Mischlingshunde werden in einem gesonderten Bewertungsring entsprechend den Vorgaben der Meldeklassen gewertet. Auf einigen Ausstellungen werden Mischlinge als "MIX"- bzw. "Mehrrassenhunde" bezeichnet.

Eine Einschränkung für Hunde aus dem außereuropäischen Ausland oder Besitzern aus Nicht-EU-Ländern wird vom Verein nicht erhoben. Jedoch müssen deren Besitzer sich vor verbindlicher Anmeldung in eigener Verantwortung über evtl. rechtliche Einschränkungen wie in etwa Quarantäne etc. informieren.

Kastraten und Einhoder werden in einem gesonderten Ring bewertet.

Eingeschränkt zugelassene Hunde:

Läufige Hündinnen dürfen nicht ohne Zustimmung der Ausstellungsleitung in das Ausstellungsgelände verbracht werden. Läufige Hündinnen müssen vor Zutritt zum Ausstellungsgelände der Ausstellungsleitung gemeldet werden. Für läufige Hündinnen wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung am Eintritt die Möglichkeit der Bewertung außerhalb des eigentlichen Ausstellungsgeländes geschaffen. Läufige Hündinnen sollten allerdings aus Gründen der Fairness nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden.

Erfolgt der ungenehmigte (durch die Ausstellungsleitung zu erteilende) Zutritt zum Ausstellungsgelände mit einer läufigen Hündin, kann die Ausstellungsleitung den Hundeführer samt Hündin des Austellungsgeländes, ohne jeden Rückerstattungsanspruch, verweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Es sollen jedoch keine weiteren Nachteile entstehen. Erhält eine läufige Hündin bei der Bewertung (außerhalb des Ausstellungsgeländes) die Teilnahmeberechtigung am Endauscheid teilzunehmen, darf sie diese auch wahrnehmen und zum Ende der Ausstellung (bei der Bewertung der Best of Show usw., erfolgt die Bewertung der Hundinnen deshalb immer als letztes!) in den Ausstellerring einbringen. Allerdings erst nach dem Aufruf der Hündinnen. Vorheriges Einbringen der Hündin in das Ausstellungsgelände ist gegenüber den Rüdenbesitzern unfair und unverantwortlich.

Ausgeschlossene Hunde
Ausgeschlossen sind Hunde, die nicht über den geforderten Impfschutz verfügen. Für jeden in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass (Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als Nachweis der erfolgten TollwutschutzImpfungen mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.

Ausgeschlossen sind Hunde, die sich nachweislich aggressiv und verhaltensgestört gegenüber ihren Artgenossen oder Menschen zeigen oder gar zu strafbaren Handlungen, wie Hundekämpfen etc. verwendet wurden/werden
Ausgeschlossen sind kranke, lahme Hunde mit Missbildungen, sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind.

Bei speziell angekündigten Rasse- oder Gebrauchshundeausstellungen können Hunde anderer Gattung, Rasse oder Art ausgeschlossen sein. Informieren Sie sich dazu bitte auf den entsprechenden Meldeunterlagen, wo derartige Einschränkungen vermerkt sein müssen.

Abgabe der Meldungen und Angaben im Meldeschein:

Die deutlich lesbar ausgefüllten Meldescheine müssen zum jeweiligen Meldeschluss vorliegen. Die Gebühr der Ausstellungsteilnahme errechnet sich nach dem Eingangsdatum beim IHV. Meldungen, die per Internet vorgenommen werden, werden als am Tage der vollständigen Anmeldung im Internet beim IHV eingegangen, bewertet.

Der Meldeschein muss unbedingt vom Meldenden oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, gilt die Meldung als nicht abgegeben. Im Internet wird bei der Anmeldung mit dem anklicken (ankreuzen) der Akzeptanz der AO die Unterschrift als erteilt gewertet.

In Ausnahmefällen werden durch die Bundesgeschäftsstelle des IHV auch fernmündliche Anmeldungen angenommen, die jedoch genauso verbindlich sind wie alle anderen Meldeformen.

Die Einsendung der Anmeldung des Hundes (für jeden Hund ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich), verpflichtet zur Zahlung der Gebühren und vorbehaltlosen Anerkennung der AO.

Erfolgte Anmeldungen können nicht zurückgezogen werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn der Hund aus irgendeinem Grund nicht vorgeführt wird.

Standgelder und sonstige Gebühren sind bei Abgabe des Meldescheines fällig.

Der Ausgleich der Zahlungsverpflichtungen erfolgt immer entsprechend den auf den Meldeunterlagen/Internetausschreibungen angegebenen Bedingungen. Sind sie vor Beginn des Richtens nicht eingezahlt, verliert der Aussteller alle Rechte aus dieser Veranstaltung - allenfalls erstellte Bewertungen sowie alle Auszeichnungen sind nichtig.

Alle Angaben im Meldeschein sind der Wahrheit gemäß mit großer Genauigkeit zu erstellen. Unbekanntes oder Zweifelhaftes ist mit „unbekannt“ zu bezeichnen.

Wer wissentlich falsche Angaben macht, verliert alle Auszeichnungen und kann von weiteren Veranstaltungen durch Beschluss des Vorstandes des IHV ausgeschlossen werden. Meldungen über das Internet erhalten eine gesonderte Annahmebestätigung in der die Einzelheiten wie Beginn, Einlass, Tagesablauf etc. noch einmal gesondert aufgeführt sind. Alle anderen Anmeldearten gelten mit der Absendung als angenommen und erhalten in der Regel KEINE gesonderte Bestätigung mehr.

Meldeschluss / Gebühren:

Der Veranstalter gibt mit seinen Veröffentlichungen der Ausstellung/en (gleich in welcher Form – hier sind Internet, Printwerbung, Flyer, Radio-/TV-Werbung, persönliche Anschreiben usw. erlaubt) immer das Datum der Ausstellung, Ort der Ausstellung, zugelassene Hunde, Ausstellungszweck, Veranstalterangaben, Titel usw. bekannt. In diesen Ausschreibungen und Meldeunterlagen sind stets der Meldeschluss und die entsprechenden Gebühren für die Anmeldung der auszustellenden Hunde anzugeben!

Nicht verbindlich, aber durch den IHV angestrebt ist, dass auf den Meldeunterlagen und Werbungen etc., für die Aussteller erkenntlich ist, was Sie für die entsprechenden Gebühren erwarten können.

So können die Gebühren für einzelne Ausstellungen sehr stark abweichen, wenn z.B. eine Landesgruppe nur den 1. bis 3. Preis mit einer Urkunde und Medaille würdigt, bei einer Arbeitsprüfung gar nur Eintragungen in die Papiere erfolgen und wieder ein anderer Veranstalter in einer guten Messehalle eine Ausstellung organisiert, wo jeder Hund einen Pokal oder Medaille, Urkunde usw. erhält. Unabhängig wie und mit welchen Ehrungen (Urkunden und Pokalen) eine Ausstellung organisiert wird, braucht der Veranstalter eine gewisse Planungssicherheit. Diese erreicht er nur mit der Vorgabe von Meldeschlusszeiten.

Diese empfiehlt der IHV wie folgt (für alle Veranstaltungen, die durch den Vorstand des IHV geplant bzw. betreut werden, gelten diese verbindlich):

1. Meldeschluss (für den Eingang Ihrer Anmeldung beim Veranstalter) 7 - 6 Wochen vor Ausstellungsdatum (normale Gebühr*)
2. Meldeschluss (für den Eingang Ihrer Anmeldung beim Veranstalter) 4 Wochen vor Ausstellungsdatum (um mindestens 5,00 € erhöhte Gebühr*)
Nachmeldungen nach dem 2. Meldeschluss (um mindestens 10,00 € erhöhte Gebühr*)

* die Gebühr der jeweiligen Veranstaltung legt der Veranstalter immer im konkreten Einzelfall fest und Sie müssen diese bitte immer den jeweiligen Ausschreibungen/Werbungen/Meldeformularen entnehmen

Die Haftung des Eigentümers:

Jeder Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß Gesetz ( BGB ) für alle Schäden, die er oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein (seine) Hund (Hunde) im gesamten Ausstellungsbereich verursachen. Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit. Der Eigentümer hat für seinen Hund und sich selbst eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Hunde sind an dem, auf der Annahmebestätigung bzw. Meldeunterlagen ersichtlichen Tag, zur angegebenen Zeit in die Ausstellung zu bringen. Veterinärärztliche Bestimmungen sind genau einzuhalten! Der Hund muss mit entsprechendem Halsband und Leine ausgerüstet sein. Der im Ring Vorführende hat deutlich sichtbar die Katalognummer zu tragen. Den Anordnungen der Ausstellungsleitung, Richtern und Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten Ausstellungsgelände, entweder durch Chipeinbringung, Tätowierung (nach den jeweiligen max. Geltungsrichtlinien der EU-Herkunftsländer) und/oder eindeutig angebrachte Steuermarke mit Adressanbringung des Besitzers zu kennzeichnen. Hunde dürfen im gesamten Ausstellungsgelände nicht freilaufen.

Tierschutzwidrige Halsbänder wie Würger, Stachelhalsbänder etc. sind strengstens untersagt und berechtigen die Ausstellungsleiter, Ordnungskräfte, Richter etc., den Hundehalter samt Hund sofort des Ausstellungsgeländes (ohne jedweden Ersatz von Gebühren, Geldern, Titeln etc.) zu verweisen. Der Hundehalter stellt eine ausreichende Fütterung, Wasserversorgung während der gesamten Ausstellung sicher. Verunreinigungen des Ausstellungsgeländes durch den Hund bzw. des Hundeführers sind zu vermeiden und im Bedarfsfall durch den Hundeführer sofort selbstständig zu beseitigen. Beseitigt ein Hundehalter/Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht unverzüglich (ohne Aufforderung) wird bereits mit Anmeldung/Einbringung des Hundes in das Ausstellungsgelände eine Strafgebühr in Höhe von je Vorfall 30,00 € anerkannt und diese ist sofort und in bar nach Aufforderung an die Ausstellungsleitung zu zahlen.

Klasseneinteilung :

Die nachfolgende Klasseneinteilung gilt als Orientierung, kann jedoch in einzelnen Ausstellungen abweichen:

Verbindlich sind immer die Angaben auf den Meldeunterlagen der jeweiligen Ausstellung.

► Babyklasse bis max. 6 Monate (diese Klasse wird aber sehr wenig angeboten, fragen Sie bitte Ihren Veranstalter)

► Jüngstenklasse obligat für Hunde von 7 bis 9 Monate

► Jugendklasse für Hunde von 10 bis 18 Monate

► Offene Klasse für Hunde über 15 Monate

► Gebrauchshundeklasse für Hunde mit anerkanntem Abrichtekennzeichen oder jagdlicher Prüfung ab 15 Monate. Diese Klasse wird nur auf wenigen Ausstellungen vorgesehen

► Championklasse ist obligat für die anerkannten Champions

► Ehrenklasse ist obligat für die anerkannten Champions

► Veteranenklasse für Hunde ab dem vollendeten 8. Lebensjahr.

Es ist nicht möglich, einen Hund in mehreren Klassen gleichzeitig zu melden. Die Geschlechter werden getrennt gerichtet.

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, irrtümlich in einer falschen Klasse gemeldete Hunde in die richtige Klasse oder Untergruppe zu versetzen. Das Versetzen eines Hundes ist aber nur dann möglich, wenn dieser in Bezug auf Alter, Haarart, Farbe, Gewicht, Geschlecht, Größe, mangels Ausbildungskennzeichen oder anderer Voraussetzungen in eine falsche Klasse geraten ist, insbesondere dann, wenn der Hund durch die Schuld der Ausstellungsleitung in eine falsche Klasse eingereiht wurde.

Untersagt ist es, einen Hund auf Wunsch eines Ausstellers zu versetzen, ohne dass die obigen Bedingungen vorliegen. Bei einer Versetzung ist diese ausdrücklich auf dem Richterblatt zu vermerken.

Verspätet in die richtige Klasse oder Untergruppe versetzte Hunde und solche, die aus Verschulden des Ausstellers verspätet eingeliefert wurden, dürfen nachträglich beurteilt werden, wenn der betreffende Richter noch anwesend ist.Diese Hunde haben jedoch keinen Anspruch auf Reihung, Titel und Preise am Ausstellungstag. Werden diese Unterlagen, Preise nachgesendet (auf Entscheidung der Ausstellungsleitung) muss der Aussteller noch am Ausstellungstag im Organisationsbüro eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zuzüglich der zu erwartenden Portokosten gegen Quittung hinterlegen.

Jeder Aussteller ist für das rechtzeitige Vorführen seines Hundes verantwortlich, desgleichen hat er im eigenen Interesse zu beachten, ob sein Hund in der richtigen Klasse im Katalog erscheint. Als „Zurückgezogen“ gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wurde. Als „Fehlend“ wird ein Hund behandelt, der nicht rechtzeitig im Ring vorgeführt wurde. Der Aussteller hat in keinem Fall Anspruch auf Rückvergütung der Meldegebühr oder sonstiger Kosten.

Im Ausstellerring dürfen sich nur die bestellten Organe, also Ausstellungsleiter, Vorstand des IHV, Richter, eventuell Dolmetscher, Ringassistenten, Schriftführer und Ordner, neben den Ausstellern mit Hunden aufhalten. Richteranwärter, die als Schriftführer oder Ringassistenten tätig sind, oder Proberichten absolvieren, haben sich an die Richterordnung des IHV zu halten.

Bewertungen und Preise:

Die Bewertungen werden nach den anerkannten FCI-Richtlinien vorgenommen.

Hunde, die sich nicht beurteilen lassen oder mit Verdacht auf Eingriffe, bleiben „Ohne Bewertung“. Der Grund ist im Richterbericht anzuführen. Wer an seinem Hund Veränderungen vornimmt oder solche duldet, die geneigt sind, den Richter zu täuschen, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Ebenso ist das Sprayen, Kreiden und Föhnen, sowie unnötig langes Verweilen des Hundes am Trimmtisch mit Galgen, auf der Ausstellung verboten. Auf der Ausstellung verliehene Formwerte und Titel sowie Preise können aberkannt werden. Im Wiederholungsfall kann auch eine befristete oder dauernde Ausstellungssperre durch den Vorstand des IHV ausgesprochen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften oder Titel besteht nicht.

Das Richterurteil ist endgültig. Ein Einspruch dagegen ist unzulässig.

Wenn eine formale Unrichtigkeit vorliegt, ob vom Veranstalter, Richter oder Aussteller verursacht, hat jeder betroffene Aussteller das Recht, dagegen Einspruch zu erheben. Einsprüche gegen formale Unrichtigkeiten sind an Ort und Stelle mündlich oder schriftlich am Tage der Ausstellung bei der Ausstellungsleitung einzubringen. Bei jedem Einspruch ist eine Gebühr von 80,00 € bei der Ausstellungs-/Organisationsleitung der Ausstellung zu hinterlegen, die zu Gunsten der Ausstellungsleitung verfällt, wenn der Einspruch abgelehnt wird.

Die Entscheidung über den Einspruch trifft nach Anhören aller Beteiligten die Ausstellungsleitung bzw. ein von ihr Delegierter an Ort und Stelle. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 8 Tagen die Berufung beim Vorstand des IHV schriftlich (eingeschrieben) eingebracht werden. Die Entscheidung des IHV ist endgültig!

Einsprüche ohne Hinterlegung der vorstehend genannten Gebühr werden nicht berücksichtigt.

Die Ausstellung von Urkunden neben den Preisen bleibt der Ausstellungsleitung und den veranstaltenden Vereinen oder Landesgruppen überlassen.

Bei Ausstellungen, die durch den Vorstand des IHV organisiert oder betreut werden, erhält JEDER Ausstellungsteilnehmer mit einer ordentlichen Bewertung ("Ohne Bewertung" fällt hier raus) mindestens eine Teilnehmermedaille oder Teilnehmerpokal samt Urkunde, Richterbericht und sofern erworben, entsprechende Anwartschaftskarten auf Championate. Diese Ehrenpreise sind bereits mittels der Startgebühr ausgeglichen, die sich nach den obigen Bestimmungen (und Meldezeiten) dieser AO berechnen.

Nachmeldungen, die auf der Ausstellung nicht sofort bedient werden können, müssen vor Zusendung dieser Unterlagen/Preise eine in der AO festgelegte Gebühr hinterlegen.

Es steht den jeweiligen Ausstellungsleitungen frei, weitere Ehrenpreise, Siegerpreise in weiteren Kategorien wie z.B. Sonderwettbewerben „Best of Show“, „Juniorhandling“ usw. auszurufen und zu vergeben.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Es können auf den Ausstellungen weitere Pokale und Ehrenpreise vergeben werden bzw. durch die Aussteller eigene Wettbewerbe beantragt werden:

Paarklassenpreise

Zur Meldung in der Paarklasse ist der Aussteller berechtigt, wenn er nachstehende Bedingungen erfüllt:

1. Das Paar (Rüde und Hündin) ist bis zum Meldeschluss anzumelden und besteht aus zwei Hunden derselben Rasse
2. Beide Hunde müssen im gleichen Besitz stehen.
3. Die Hunde müssen in der Ausstellung gemeldet sein.

Spätere Anmeldungen können berücksichtigt werden.

Zuchtgruppenpreise

Zur Meldung von Zuchtgruppen sind alle Züchter berechtigt, denen es möglich ist, nachstehende Bedingungen zu erfüllen:

1. Die Zuchtgruppe, die bis zum Meldeschluss anzumelden ist, besteht aus mindestens 3 Hunden, welche in der Ausstellung gemeldet sind.
2. Alle Hunde einer Zuchtgruppe müssen wohl denselben Züchter haben, aber nicht mehr in dessen Besitz stehen.

Der Wanderpreis des IHV wird nur bei jenen Hundeausstellungen vergeben, die der IHV selbst durchgeführt und dafür bestimmt.

Schönste Hündin, Schönster Rüde der Ausstellung

Bei Durchführung dieses Wettbewerbes (dessen Durchführung nicht zwingend ist und immer durch die Ausstellungsleitung bestimmt wird und oft noch nach Widerristhöhe oder Rasse getrennt werden kann) werden alle Hunde auf deren Richterberichten die Teilnahme zum Endausscheid durch den Richter angekreuzt wurde, noch einmal gegeneinander antreten um den schönsten Rüden und Hündin der Austellung zu ermitteln. Oft wird in diesem Wettbewerb das Publikum mit sogenannten "Publikumsrichtern" einbezogen. Hier werden schöne Ehrenpreis vergeben.

Juniorhandlingwettbewerb

Wenn dieser Wettbewerb in den Ausschreibungen / Meldeunterlagen angeben wurde und die Junioren, 4 – max. 16 Jahre sind und die entsprechende Startgebühr entrichtet wurde, wird dieser Wettbewerb durchgeführt, der dazu dient, die Jugendlichen/Kinder auf den Umgang mit dem Hund auf der Ausstellung vorzubereiten.

Eltern haften bei der Anmeldung für Ihre Kinder und den vorgeführten Hund.

Die Teilnehmer erhalten zumindest eine Urkunde, oft auch einen Ehrenpokal oder eine Medaille.

Weitere Wettbewerbe:

Weitere Wettbewerbe kann der Veranstalter, wie zum Beispiel „Best of Show“ (BOS) usw., ausrufen.

Entlassung der Hunde:

Die Hunde dürfen erst nach Schluss der Ausstellung das Gelände verlassen.

Wer Hunde eigenmächtig früher entfernt, geht sämtlicher Preise verlustig und kann von künftigen Veranstaltungen über Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.

Die Hunde sollen zwar nicht ständig am Ring sein, dürfen also Auslaufgelände usw. nutzen, müssen aber zu den Endausscheidungen der jeweiligen Ausstellungen anwesend sein.

Pokal, Ehrenpreisausgabe, Urkundenausgabe mit Richterbericht etc. erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss aller Wettbewerbe zum Ende der Ausstellung, die in etwa auf den Meldeunterlagen/Ausschreibungen der Ausstellung angeben ist.

Eine zeitigere Abreise (ohne begündeteGenehmigung durch die Ausstellungsleitung, die nur in ganz wenig, festgeschriebenen Ausnahmen erfolgen kann) zieht den ersatzlosen Verlust aller Ausstellungsergebnisse, Urkunden und Preise nach sich.

Absage / Ausfall einer Ausstellung:

Muss die Ausstellung in Folge höherer Gewalt, oder sonstigen, nicht durch den Vorstand des IHV zu verantwortenden Gründen (z.B. Versagen der behördlichen Genehmigungen etc.), abgesagt werden, bzw. kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter verpflichtet, über diese Absage sofort und unverzüglich (mindestens jedoch 24 Stunden nach Kenntnisnahme durch den Veranstalter) alle angemeldeten Aussteller zu informieren, soweit dies mit vertretbaren Mitteln möglich ist.

Hier gelten bereits versendete eMail-Mitteilungen an von Ausstellern hinterlassene Mailadressen, Telefonate (auch Mitteilungen auf den Anrufbeantworter), Faxe und Post sowie Internetmitteilungen als zugestellte Absagen.

Schadensersatzansprüche an den IHV oder den Veranstalter bleiben in Folge der Absetzung und Nichtdurchführung von Ausstellungen ausgeschlossen, sofern nicht eine Versicherung des IHV bzw. des Vermieters des Ausstellungsgeländes einspringt.

Zur Deckung eventueller Aufwände und Forderungen aus der Ausstellungsplanung gegen den IHV bzw. den Veranstalter können die fälligen, bereits gezahlten und noch zu zahlenden Gebühren aus allen Anmeldungen zu dieser Ausstellung herangezogen werden. Nachforderungen an Aussteller mit gemeldeten Hunden sind daher rechtens und werden im Bedarfsfall herangezogen. Natürlich werden Überstände aus nicht benötigten Anmeldegebühren in diesem Fall an alle Aussteller zum gleichen Verteilerschlüssel zurückbezahlt, sofern die Gebühren der Auszahlung zumindest 5,00 € über den Rückerstattungssatz liegen.

Schlussbestimmung:

Diese AO unterwirft sich immer den geltenden gesetzlichen Bestimmungen/Polizeiverordnungen der Ausstellungsorte und kann daher jederzeit durch den Vorstand des IHV, bzw. zugelassenen Veranstalters, nach Rücksprache mit dem IHV, entsprechend angepasst werden.

Im Falle der Anpassung muss die angepasste AO gut sichtbar im und vor dem Ausstellungsgelände im vollen Umfang (mit allen Änderungen) ausgehängt werden oder anderweitig für jeden sicht- und nachvollziehbar gezeigt/übergeben werden.

Diese AO wird mit den Bestimmungen/Vermerkungen/Angaben der jeweiligen Meldeunterlagen/Werbungen/Ausschreibungen für JEDE Ausstellung ergänzt und erweitert. Z.B. Ausstellungsdatum, Meldeschluss, Gebühren etc.

Diese AO kann jederzeit durch den Vorstand des IHV angepasst oder verändert werden und gilt immer in der jeweils aktuellen Form die sowohl im Internet unter den Angeboten des IHV www.hundeverband.info als auch in jedem Ausstellungsgelände von der Ausstellungsleitung oder vorher durch die Bundesgeschäftsstelle des IHV, Waldteichstraße 60, 01468 Boxdorf, Tel: 0351-8488180, Email: vorstand@hundeverband.info, abgerufen werden kann.